Abschleppen, Anschleppen und Schleppen Drucken
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Was ist der Unterschied zwischen Abschleppen, Anschleppen und Schleppen


Zwischen diesen drei Vorgängen liegen wichtige Unterschiede und Merkmale.


Abschleppen liegt vor, wenn ein Fahrzeug in Betrieb war, sich also aktiv im Verkehr befand und während dieses Betriebes betriebsunfähig wurde, also liegen geblieben ist.

Dies ist ein Notfall und daher hat der Verordnungsggeber erleichterte Bedingungen vorgesehen:
Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs benötigt in diesem Falle, obwohl er ja einen Zug mit mehr als drei Achsen führt, lediglich die Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug. Der Fahrer im gezogenen Fahrzeug muß nur mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein und dies auch können.
Abschleppen geht nur bis zur nächsten geeigneten (Fach- / Marken-) Werkstatt, bis nach Hause oder zum Schrottplatz.
Na gut, am Samstag, spät nachmittags werde ich natürlich niemanden bei der Werkstatt mehr antreffen. Dann wird nach Hause geschleppt und dann am nächsten Werktag schließlich noch in die Werkstatt. Dann ist aber die Grenze des Erlaubten ausgeschöpft. Liegt ein weiterer Werktag dazwischen, dann ist dies nicht mehr abschleppen!

Anschleppen, dabei ist das Fahrzeug erst gar nicht in den Betriebszustand gekommen. Es war schon vorher betriebsunfähig. Dies ist in einem engen Rahmen planbar. Es ist also kein Notfall im eigentlichen Sinne. Durch den Vorgang des Anschleppens wird das betriebsunfähige Fahrzeug in einen betriebsbereiten Zustand versetzt.

Daher benötigt der Lenker des gezogenen Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug. Der ziehende Fahrer benötigt ebenfalls die Fahrerlaubnis aber nur für sein Fahrzeug. Insoweit kommt der Verordnungsgeber hier auch entgegen.
 

Alles was jetzt nicht genau in eine der beiden obengenannten Kategorien fällt, ist Schleppen.

Das ist wichtig und nach ganz strengen Maßstäben zu bewerten! Denn für das Schleppen gelten restriktive Regelungen.

  1. Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs benötigt jetzt nämlich die Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder CE!
  2. Schleppen ist vorher planbar. Sie brauchen dazu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde! ( - als Privatperson haben Sie so gut wie keine Chance eine solche überhaupt zu erwirken; und wenn doch, dann wird es sehr hohe Auflagen und Kosten nach sich ziehen. Lassen Sie diese Arbeit besser von Profis machen!)

Als Beispiel sei an dieser Stelle nur folgender Vorgang geschildert: Ein Fahrschüler kaufte sich während seiner Führerscheinausbildung bei einem Kumpel einen Wagen. Diesen ließ er sich nach Hause bringen und hat ihn dort lackierfertig vorbereitet. Sein Kumpel schleppte mit ihm danach das Fahrzeug in die Lackiererei. Dabei wurden sie ertappt.

Ergebnis: Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne entsprechende Fahrerlaubnis und mußte neben der Geldbuße zur Nachschulung. Der Fahrschüler erhielt neben der Geldbuße zusätzlich noch eine befristete Fahrerlaubnissperre und mußte seine Führerscheinausbildung für einige Zeit aussetzen.