FE Klasse B oder schon BE? Drucken
Bewertung: / 0
SchlechtSehr gut 

Sie benötigen kurz mal einen Anhänger, wissen aber nicht, ob Sie das mit Ihrem Führerschein dürfen?

 

 Das ist ganz einfach: Haben Sie noch einen Führerschein der alten Klasse 3 dann gibt es keine Probleme. In Ihrem neuen Führerschein, falls Sie getauscht haben, steht dann der "Code 79" und Sie dürfen Anhänger mit einer Achse, bzw. Tandemachse mit einem Achsabstand von nicht mehr als einem Meter, ohne weiteres mitführen.

Haben Sie den Führerschein der Klasse B, dann gilt:

Einen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg dürfen Sie mitnehmen. Auch dann, wenn Sie dabei mit dem Zug (Zugfahrzeug + Anhänger) die Gesamtmasse von 3500 kg überschreiten.

In allen anderen Fällen darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die Leermasse des Zugwagens überschreiten. Dann dürfen die zulässige Gesamtmassen von Zugwagen plus Anhänger zusammen nur eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg ergeben.

Für darüber hinausgehende Kombinationen mit Zugwagen bis 3500 kg z.Gm. benötigen Sie mindestens die Klasse BE.